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Projektbedingungen

Der/die Projektleiter/in muss ein/e Produzent/in von rok-tv sein und eine Einweisung in die Technik erhalten haben.

Es müssen mehrere Personen aktiv an dem Projekt teilnehmen und sich mit audiovisuellen Medien auseinandersetzen. Um über die Bewilligung der Technik entscheiden zu können, braucht rok-tv eine kurze Projektbeschreibung und eine Begründung, warum dieses Projekt nicht in den üblichen Ausleihzeiten realisierbar ist. Außerdem ist es notwendig, schon die ungefähren Sendetermine und die geplante Länge des endgültigen Beitrages zu erfahren, denn es ist Voraussetzung, dass die mit der Technik von rok-tv produzierten Beiträge auch dort gesendet werden müssen.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Projektleiter, über alle Bedingungen informiert worden zu sein, auch die seit 2005 gültige Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 250 Euro.